Die Bundesregierung plant die Telematik-Betreibergesellschaft gematik zu einer „Digitalagentur Gesundheit“ auszubauen. Im Juli hat es hierzu einen Kabinettsentwurf gegeben, der mit Paragraf 370c SGB V des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes, kurz GDAG, modelliert wurde, um Terminbuchungsplattformen gesetzlich zu regulieren. Die Neuerung im Kabinettsentwurf sieht demnach vor, diesen Paragrafen „Vereinbarung über technische Verfahren zur Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen“ zu überprüfen und Anforderungen an solche Plattformen im Internet zu konkretisieren. Diese Maßnahmen unterliegen dabei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Es geht dabei um spezifische Anforderungen für Terminbuchungsplattformen im Internet, die von gesetzlich Krankenversicherten genutzt werden und „sicher“ sein müssen.
Im Kabinettsentwurf sind vier konkrete Forderungen formuliert, die sich unter anderem auch technische und prozessorientierte Anforderungen beziehen; darüber hinaus „Maßnahmen zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Zugangs inklusive Ausschlusses einer vergütungsorientierten Terminvergabe“ und Maßnahmen zum Ausschluss einer kommerziellen Drittnutzung. Auch Zertifizierungsmaßnahmen gehören in diese Kategorie. Die vorläufige Reaktion von Dr. Philipp Stachwitz, KBV-Stabsstellenleiter Digitalisierung, auf den Entwurf ist überwiegend positiv. Der Experte betont sinnvolle Passagen des neuen Paragrafen: Danach müsse die Terminvergabe gesetzlich geregelt sein und dahingehend zielführend, dass Versicherte beispielsweise nicht durch zusätzliche Zahlungen bei der Terminvergabe verunsichert würden. Nicht jedes Detail scheint dem Berater für Digitalisierung einzuleuchten, weil manche Dinge schwer umsetzbar und zu überprüfen seien. Ende September, nach der noch laufenden Bewertung, wird der Entwurf im Bundesrat verhandelt.
Quelle: e-health-com.de