Seite wählen

Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein Apotheker in Adendorf weiterhin Medikamente anbieten darf, die er bei einer niederländischen Versandapotheke erwirbt. Somit ist dies ein zulässiger Weg, die deutsche Apothekenpreisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zu umgehen.

Der Apotheker schickt Rezepte an eine Versandapotheke in den Niederlanden und gibt dann die Medikamente mit Rabatten an seine Kunden weiter.

[ilink url=“http://www.hausarzt.de/content/red.otx/1108,117619,0.html“]Link zur Quelle (hausarzt.de)[/ilink]