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Ende vergangenen Jahres erhielten rund 2.700 Hausärzte in Bayern aufgrund von Falschabrechnungen eine Rückforderung der zuviel gezahlten Honorare von der AOK Bayern. Einige hundert der betroffenen Ärzte folgten dieser Aufforderung, die übrigen, rund 1.800 Ärzte legten Widerspruch ein. Nach erneuter Prüfung  verrechnete die AOK Bayern die offenen Forderungen mit den Abschlagszahlungen für Januar. Die Ärzte legten gegen dieses Vorgehen Beschwerde ein und wurden darin vom Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) unterstützt. Hausärzte und Verband bekamen nun vom Sozialgericht München recht.

Wie der BHÄV am 2. März mitteilte, habe das Sozialgericht München am gleichen Tag die Eilentscheidung getroffen, dass der Einbehalt von zwei Mio. Euro durch die AOK Bayern nicht rechtmäßig sei. Damit ist die Kasse verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten. Das Sozialgericht folgte mit seiner Entscheidung der Rechtsauffassung des BHÄV, wonach die von der AOK Bayern eigenmächtig durchgeführte sachlich-rechnerische Berichtigung rechtswidrig ist. Die Rückforderung der AOK dürfe nicht mit den monatlichen Abschlagszahlungen, sondern nur mit den Schlusszahlungen am Ende eines Quartals verrechnet werden. Es äußerte darüber hinaus Zweifel daran, ob die von der AOK Bayern angemeldeten Korrekturen inhaltlich korrekt sind.

 Kommentar: Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Verbandes, begrüßte die Entscheidung: Notwendige HzV-Abrechnungskorrekturen sind in Absprache mit dem Bayerischen Hausärzteverband vorzunehmen. Alleingänge der AOK sind nicht rechtmäßig. Die Eilentscheidung bestätigt damit nicht nur unsere Rechtsauffassung. Sie ist auch ein wichtiges Signal an den Vorstand der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, mehr denn je die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hausärzteverband zu suchen.“  Die AOK Bayern sieht das indes anders. Wie Dr. Helmut Platzer bereits Ende Januar erklärte, sei die AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht nur zur Prüfung verpflichtet, sondern auch vertraglich berechtigt. „Der Vertrag sieht eindeutig vor, dass die Krankenkasse eine sachlich-rechnerische Berichtigung direkt gegenüber dem Hausarzt geltend macht“, so Platzer.

[ilink url=“http://www.bhaev.de/index.php/presse/pressemitteilungen/2117-sozialgericht-muenchen-einbehalt-von-2-mio-eur-nicht-rechtmaessig.html“]Link zur Quelle (BHÄV)[/ilink]

[ilink url=“http://www.aok.de/bayern/presse/presse-presseinformationen-172970.php?action=detail&pressemitteilung=397&lastAction=index“]Link zur Quelle (AOK Bayern)[/ilink]