Ende vergangenen Jahres erhielten rund 2.700 Hausärzte in Bayern aufgrund von Falschabrechnungen eine Rückforderung der zuviel gezahlten Honorare von der AOK Bayern. Einige hundert der betroffenen Ärzte folgten dieser Aufforderung, die übrigen, rund 1.800 Ärzte legten Widerspruch ein. Nach erneuter Prüfung verrechnete die AOK Bayern die offenen Forderungen mit den Abschlagszahlungen für Januar. Die Ärzte legten gegen dieses Vorgehen Beschwerde ein und wurden darin vom Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) unterstützt. Hausärzte und Verband bekamen nun vom Sozialgericht München recht.
Wie der BHÄV am 2. März mitteilte, habe das Sozialgericht München am gleichen Tag die Eilentscheidung getroffen, dass der Einbehalt von zwei Mio. Euro durch die AOK Bayern nicht rechtmäßig sei. Damit ist die Kasse verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten. Das Sozialgericht folgte mit seiner Entscheidung der Rechtsauffassung des BHÄV, wonach die von der AOK Bayern eigenmächtig durchgeführte sachlich-rechnerische Berichtigung rechtswidrig ist. Die Rückforderung der AOK dürfe nicht mit den monatlichen Abschlagszahlungen, sondern nur mit den Schlusszahlungen am Ende eines Quartals verrechnet werden. Es äußerte darüber hinaus Zweifel daran, ob die von der AOK Bayern angemeldeten Korrekturen inhaltlich korrekt sind.
[ilink url=“http://www.bhaev.de/index.php/presse/pressemitteilungen/2117-sozialgericht-muenchen-einbehalt-von-2-mio-eur-nicht-rechtmaessig.html“]Link zur Quelle (BHÄV)[/ilink]
[ilink url=“http://www.aok.de/bayern/presse/presse-presseinformationen-172970.php?action=detail&pressemitteilung=397&lastAction=index“]Link zur Quelle (AOK Bayern)[/ilink]