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Der Fall:  Kunden  im bayrischen Freilassing können in der Alpen-Apotheke ihre Medikamente bei der Europa Apotheke in Budapest bestellen. Die Arzneimittel werden von einem Großhändler aus Deutschland nach Budapest und wieder zurück geliefert, bezahlt wird bei Abholung in Freilassing. Der Trick dabei ist das Mehrwertsteuergefälle zwischen den beiden Ländern.

Gegen dieses Vorgehen wurde geklagt. Die Klage wurde in der Vorinstanz vom Oberlandesgericht  München in weiten Teilen abgewiesen. Es ist zulässig, dass die  Apotheke die Arzneimittel aus der EU importiere, die Abgabe der Medikamente würde von ihr verantwortet, so dass ein apothekenfremdes Geschäft in dem Pick-up-Konzept nicht erkannt werden konnte. Nur der Rabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde vom OLG bemängelt.

Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, am 12. Januar wird nun der Bundesgerichtshof (BGH) über das Pick-up-Modell der Apotheke verhandeln.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/bgh-verhandelt-apotheken-pick-up“]Link zur Quelle (Apotheke adhoc)[/ilink]