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Mit einer beschlossenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes können schwerkranke Patienten nun Cannabis auf Rezept erhalten. Die Kostenübernahme durch die GKV ist gewährleistet. Um den Import der neuen Arzneimittel wird sich eine staatliche Cannabisagentur kümmern, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist. Der private Eigenanbau, auch zu medizinischen Zwecken, bleibt weiterhin verboten.

Mit Cannabis behandelt werden darf nur, wenn keine Therapiealternative mehr besteht und wenn das Pharmazeutikum Aussicht auf Erfolg verspricht. Da die therapeutische Wirksamkeit bisher nicht wissenschaftlich abgesichert ist, müssen sich die Versicherten bei Kostenübernahme bereit erklären, an einer Begleitforschung teilzunehmen. Die Ergebnisse sollen als Grundlage vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) genutzt werden, um zu entscheiden, in welchen Fällen die Kosten zukünftig von der GKV übernommen werden.

[ilink url=“https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-gesetz-cannabisarzneimittel.html“] Link zur Quelle (Bundesregierung) [/ilink]