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Aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V., kurz BAH, geht hervor, dass der Verband eine intelligente, nutzerorientierte und effektive Umsetzung einer digitalen, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung wünscht, die durch Innovationen in der Regelversorgung effizient angewendet werden kann.  

Zu diesen innovativen Leistungen hierzulande gehören unter anderem eine integrierte elektronische Patientenakte (ePA) mit digitalem Medikationsmanagement, aber auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die nach dem Willen des BAH auch Medizinprodukte der Klasse IIb werden könnten. Jedoch gefährdet der Referentenentwurf zum Digital-Gesetz, kurz DiGiG, möglicherweise eine effektive Anwendung bei Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern. 

Der Entwurf sieht nämlich Kostendämpfungen vor. Durch Sparmaßnahmen von DiGA-Kosten könnte aber eine Minderung des Sachleistungsprinzips die Folge sein. Der Vergütungsanspruch für DiGA-Hersteller würde dadurch minimiert, was zu einer Gefährdung innovativer Leistungen beitragen würde, weil Hersteller dann die Weiterentwicklungen der DiGA-Produkte einstellen könnten. Ein Hersteller- Vergütungsanspruch könnte beispielsweise eingeschränkt werden, wenn klar würde, dass betroffene PatientInnen die DiGa-Produkte nicht dauerhaft nutzen würden.  

Der Verband warnt vor solchen Szenarien, weil seiner Meinung nach DiGA ohne Wenn und Aber in die Regelversorgung gehören und der Preis so gestaltet werden sollte, dass Hersteller motiviert sind, weiterhin an Innovationen zu forschen. Der BAH wünscht hingegen aber keine weiteren Regulierungen, da der DiGA-Umsatz ohnehin mit 49 Millionen Euro verhältnismäßig gering ausfällt.  

Quelle: gesundheit-adhoc.de