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Die ambulante Versorgung von Beatmungspatienten hat nicht zum ersten Mal für Schlagzeilen gesorgt als im Mai die Polizei einen großangelegten Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe von Pflegediensten bei der Betreuung von Beatmungspatienten aufgedeckt hat.
Die Intensivpflege von Beatmungspatienten, die in den meisten Fällen einen Betreuung rund um die Uhr von qualifizierten Pflegekräften erfordert, ist extrem kostenintensiv. Krankenkassen zahlen etwas 20.000 Euro pro Patient, bundesweit geht man hochgerechnet von zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr aus. Und die Patientenzahlen sind in den vergangenen Jahren extrem angestiegen, Schätzungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge um das 15-fache, von 1000 in 2005 auf heute 15.000 bis 30.000. Das Geschäft ist lukrativ und verleitet, so befürchtet Spahn, auch aufgrund von Fehlanreizen zu Missbrauch.
Der Frage, ob Patienten künstlich beatmet werden, statt aufwendig entwöhnt zu werden, weil das mehr Geld bringt, will Spahn mit einem Gesetzesentwurf entgegentreten, der der Versorgung der Patienten verbessern soll. Eckpunkte des Entwurfes sind laut RND, dass die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden eine absolute Ausnahme sein müsse und nur bei Kindern Regelfall ist, dass die Qualitätsanforderungen für Pflege-WGs massiv steigen und dass Krankenhäuser besser für die Beamtmungsentwöhnung, das sogenannte Weaning, bezahlt werden. In 60 Prozent aller Fälle gelinge es, Patienten von seiner Atmung zu entwöhnen, so Lorenz Nowak, Leitender Arzte Intensiv – und Beatmungsmedizin der Gautinger Asklepios Klinik.

Quelle: www.spiegel.de