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In Deutschland kommt die Digitalisierung des Gesundheitswesens nur schleppend voran, deshalb ist Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) für einen Neustart von elektronischer Patientenakte (E-Akte) und elektronischem Rezept (E-Rezept).  

Es gibt zwar seit 2021 beispielsweise die Verpflichtung für Krankenkassen E-Akten für Versicherte anzubieten, doch nur ein Prozent der Bevölkerung hierzulande nutzt das Angebot der Kassen. Um nicht noch weiter digital abgehängt zu werden, plant Lauterbach ein Gesetzespaket, das sich bereits in Arbeit befindet und genaue Regeln und Anweisungen enthält. Demnach soll die E-Akte dann bis Ende 2024 bundesweit flächendeckend zum Einsatz kommen, damit wenigstens 80 Prozent der BundesbürgerInnen Vorteile haben. Wer nicht möchte, muss ausdrücklich widersprechen (Widerspruchsverfahren oder Opt-out-Verfahren). Das E-Rezept soll bis Januar 2024 in die Standardversorgung kommen.  

Ein „Alles oder Nichts“ wird es nicht geben, das heißt, dass die/der Versicherte entscheidet, wer Zugriff zur Akte hat und welche Daten gesehen werden dürfen.  

Janosch Dahmen als Gesundheitsexperte der Grünen hält einen Neustart vom BMG für richtig, weil die E-Akte allein schon Leben retten kann. Dort sind wichtige Informationen wie Medikationen, Befunde und Röntgenaufnahmen gespeichert, die im Notfall von Ärztinnen und Ärzten sofort ausgewertet werden können, vorausgesetzt die Akte wird in Arztpraxen und Krankenhäusern auch befüllt. Die E-Akte muss danach effizient, flexibel und benutzerfreundlich sein, um viele PatientInnen anzusprechen und Diagnose und Therapie so zu verbessern.  

Lauterbach hat zudem auch noch die Forschung und Wissenschaft im Blick, die wichtige Datensätze auch zu Forschungszwecken benötigt. Die jahrzehntelange Verzögerung der Digitalisierung in diesem Bereich ist ihm ein Dorn im Auge. Der angestrebte Datenschutz dürfe laut Janosch Dahmen keinesfalls zu Lasten des Gesundheitsschutzes gehen.  

Quelle: haufe.de