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Das Referat für die Hilfsmittelversorgung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Person des Leiters Andreas Brandhorst hat sich zur Terminfrage, wann der Referentenentwurf für das Versorgungsgesetz II mit Aspekten des Hilfsmittelbereiches kommen soll, geäußert. Demnach wird die “Hilfsmittelreform” des BMG im April dieses Jahres erwartet.  

Fünf Aspekte nannte Brandhorst danach als dringlich. Hier in Kurzform:  

  1. Da man schlechte Erfahrungen im Bereich Ausschreibungen gemacht hat, wird am Vertragsprinzip festgehalten. Eine Wiedereinführung von Ausschreibungen ist deshalb nicht vorgesehen.  
  1. Kalkulationsverfahren für Festbeträge bei Einlagen, Inkontinenzartikel, Hörhilfen, usw. müssen weiterentwickelt werden, um eine rechtssichere Ausgestaltung zu gewähren.  
  1. Leistungserbringer kritisieren zu viel Aufwand bei Hilfsmittelverträgen, deshalb will das BMG nachbessern, um Vereinfachung und Vereinheitlichung von Hilfsmittelverträgen zu garantieren. Wird es also verbindliche Vorgaben zum Rahmenvertrag geben?  
  1. Die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst soll den Zuständigkeitsbereich für die Durchführung von Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen innehaben. Dabei gilt es an Verbindlichkeit und Deutlichkeit zu gewinnen.  
  1. Präqualifizierungsverfahren müssen neu geprüft und evaluiert werden, zwecks „überflüssiger Betriebsbegehungen“, weil Betriebe des Gesundheitshandwerks Beschwerde eingereicht haben.  

Quelle: MTD