Bei 14,5 Milliarden Euro soll der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds ab 2017 voraussichtlich liegen. Für 2016 sind Zuwendungen von 14,57 Milliarden Euro geplant. Darüber beraten wird der Bundestag am kommenden Dienstag, den 8. September 2015. Zwischen 2013 und 2015 wurde der Zuschuss, der mit 14 Milliarden Euro jährlich gesetzlich festgeschrieben ist, um insgesamt 8,5 Milliarden Euro gekürzt. Grund war die notwendige Sanierung des Bundeshaushalts.
Der Gesundheitsfonds fungiert als pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Hierzu zählen so genannte versicherungsfremde Leistungen, wie beispielsweise die beitragsfreie Familienmitversicherung oder Zahlungen aufgrund von Schwanger- und Mutterschaft. Gekürzt werden konnte der Etat in den vergangenen Jahren aufgrund der Überschüsse in den Kassen und den Rücklagen des Fonds in Milliardenhöhe.
Unter anderem ist für das kommende Jahr ein Anstieg der Personalkosten in Gesundheitsetat geplant. Diese sollen sich um 1,3 Millionen auf etwa 224 Millionen Euro erhöhen. Auch bei den sächlichen Verwaltungsaufgaben sind Mehrausgaben von 3,5 Millionen (insgesamt dann 162 Millionen Euro) geplant. Die erwarteten Einnahmen liegen bei 111 Millionen Euro, also um 3,9 Millionen Euro höher als noch im Vorjahr. Weitere Ausgaben sind für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen geplant (3,9 Millionen Euro), für die gesundheitliche Prävention und Aufklärung der Bevölkerung (45 Millionen Euro) und die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung (39 Millionen Euro). Für diese sind allerdings deutlich weniger Zuwendungen geplant als noch 2015.
[ilink url=“https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw37_ak_gesundheit/385848″] Link zur Quelle (Bundestag.de)[/ilink]