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Das Bundesversicherungsamt hat den Jahresausgleich für 2010 vorgenommen. Er dient dazu, die zuvor prognostizierten Abschläge der einzelnen Kassen auszugleichen. Die Zuweisungen in Höhe von insgesamt 170,3 Mrd. Euro verteilen sich auf die verschiedenen Kassenarten wie folgt:

  • AOK 65.972,4 Mrd Euro,
  • EAN 58.793,9 Mrd. Euro,
  • BKK 28.641,8 Mrd. Euro,
  • IKK 10.996,0 Mrd. Euro,
  • KBS 5.898,1 Mrd. Euro.

Die Zuweisungen aus dem Fonds dienen laut BVA

  • zu 94 Prozent der Deckung der Pflichtleistungen der Krankenkassen (standardisierte Leistungsausgaben),
  • zu 5,5 Prozent der Deckung der Verwaltungsausgaben und
  • zu 0,5 Prozent der Deckung von Satzungs- und Ermessensleistungen.

Das BVA hat sicherzustellen, dass die Abschläge so kalkuliert sind, dass die Belastungen für die in einem Land tätigen Krankenkassen die Grenze von 200 Mio. Euro nicht übersteigen (Konvergenzklausel). Dieser Schwellenwert wurde in allen Ländern eingehalten, womit die Konvergenzklausel zukünftig keine Anwendung mehr findet.

Kommentar: Der Wegfall der Konvergenzklausel zeigt, dass die Abschläge durch das BVA „angemessen“ kalkuliert waren. Für die Zukunft wird hierdurch der Wettbewerb unter den Kassen noch weiter verschärft, da es kein Sicherungssystem mehr gibt, welches eine mögliche „Fehlallokation“ der Zuweisungen verhindert.