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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Gesundheitskompetenz von in Deutschland lebenden Menschen erhöhen und gleichzeitig die kommunale Versorgungsebene stärken, deshalb lässt er Gesundheitskioske in strukturschwachen Regionen errichten, um die hausärztliche Versorgung zu unterstützen.  

Gesundheitskioske bieten allen Menschen niedrigschwellige und individuelle Versorgungsangebote für Therapie und Prävention; von der Beratung über die medizinische Kompetenz bis hin zur ergänzenden Versorgung, um einen Hausärztemangel auszugleichen. Eine Pflegefachkraft übernimmt die Leitung eines Gesundheitskiosk 

und wird auch ärztliche Delegationsaufgaben ausführen, wenn eine Unterversorgung in strukturschwachen Gebieten droht oder schon vorhanden ist. Bei einem hohen Anteil von ausländisch sprechenden BewohnerInnen soll auch die Mehrsprachigkeit kein Hindernis sein.  

Laut Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) werden Kosten von 400.000 Euro pro Jahr und Kiosk vonnöten sein, die zu 74,5 Prozent (300.000 Euro) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden und zu 5,5 Prozent (22.000 Euro) von der PKV (Private Krankenversicherung). Die restlichen 20 Prozent (80.000 Euro) übernehmen die Kommunen, die auch das Initiativrecht haben. GKV und PKV sind dann zur Beteilung verpflichtet.  

Lauterbach plant zudem Primärversorgungszentren, die zusätzlich die hausärztliche Versorgung unterstützen sollen. Die personelle und sachbezogene Mindestausstattung gibt die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband vor. Auf Grundlage einer Service- und Leistungsqualitätserhebung wird zudem der Qualitätswettbewerb zwischen den Kassen erhöht. Welche Rolle die Apotheken als Leistungserbringer spielen, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor.  

Quelle: apotheke-adhoc.de