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Im September 2017 ist die Bundestagswahl. Bis dahin hat die große Koalition noch (wenig) Zeit Gesetzgebungsvorhaben zu verabschieden, die Auswirkungen auf ambulante und stationäre Versorgung der Patienten haben:

  • Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) von 2011 soll erneuert werden. Das sogenannte AMNOG 2.0 soll dann auch regeln, wie Vertragsärzte neue Medikamente verordnen können, ohne dass die Kassen Regressanträge stellen.
  • Das Heil-und Hilfsmittelgesetz (HHVG) soll vor allem für chronisch Kranke Erleichterungen bringen wie zum Beispiel in der Inkontinenzversorgung. Hier müssen Patienten aufzahlen, wenn sie eine bestimmte Qualität bei Inkontinenzprodukten wünschen. Auch eine Blankoverordnung von Heilmitteln insbesondere in der Physiotherapie ist vorgesehen.
  • Durch Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll die Schaffung einer staatlichen Cannabis-Agentur gefördert werden, damit der Eigenanbau verhindert wird. Patienten mussten bislang die Kosten selbst tragen, wenn sie cannabishaltige Medikamente verordnet bekamen.
  • Der Entwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen ist als Budgetsystem für Krankenhäuser geplant, das leistungsbezogene Vergleiche der Einrichtungen möglich machen soll.
  • Die Reform der Pflegeberufe ist auch noch unklar, nachdem der Bundestag im März über einen umstrittenen Gesetzesentwurf beraten hat. Dieser soll die Zusammenführung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege regeln.

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