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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am 20. März in Berlin verlauten lassen, dass es ab Sommer 2024 eine dritte Möglichkeit geben soll, um Menschen mit Pflegegrad versorgen zu können. Das sogenannte stambulante Modell – eine Kombination aus ambulanter und stationärer Versorgung – soll in die Regelversorgung aufgenommen werden, erklärte Lauterbach kürzlich, wenn die Versorgung in speziell ausgestatteten Wohnungen mit 24/7-Betreuung bis zum Sommer Teil des Pflegekompetenzgesetztes ist und eine Rundum-Betreuung gewährleistet ist.  

Das Gesetz sieht nämlich eine Kompetenzerweiterung von Pflegekräften in Zusammenarbeit mit ärztlicher Expertise vor. Vor allem demente Personen und Menschen mit chronischen Wunden verschiedener Pflegegrade, von leicht bis schwer, könnten vom stambulanten Modellprojekt profitieren, das in Baden-Württemberg bereits im achten Jahr der Erprobung ist.  

Die BeneVit Gruppe mit Initiator und Inhaber Kaspar Pfister (Haus Rheinaue) praktiziert das stambulante Versorgungsmodell schon bereits acht Jahre; trotz vieler positiver Bewertungen sollte die Versorgungsform schon längst Teil der Regelversorgung in Baden-Württemberg sein. Die Mischform aus ambulanter und stationärer Versorgung in der Pflege hat sich schon längst etabliert, denn sie bietet Attraktivität für Betroffene und Angehörige und wertet den Pflegesektor auch ökonomisch auf. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit kann ausgebaut werden und Pflegekräfte können ihre Fähigkeiten optimieren. Seniorenresidenzen und Pflegedienste könnten so ihre Kompetenzen bündeln und zusammenarbeiten.  

Quelle: altenheim.net