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Aus einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ von Donnerstag letzter Woche geht hervor, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) den Krankenhäusern Falschabrechnungen in Milliardenhöhe vorwerfen. Im Jahr 2017 sei somit jede zweite Krankenhausabrechnung fehlerhaft gewesen, ein Schaden von 2,8 Milliarden Euro, den die Kliniken zurückzahlen mussten; bei einer Summe von 74,9 Milliarden Euro ein nicht zu unterschätzender Betrag. Johann-Magnus von Stackelberg, Vizevorstandschef der GKV, fordert daher „notorische Falschabrechner“ zur Rechenschaft zu ziehen und zu bestrafen, da heutzutage keine Konsequenzen bei Falschabrechnung drohen. Auch eine sogenannte Schwarze Liste, auf der korrekt abrechnende Kliniken von falsch abrechnenden zu unterscheiden seien, wäre für die GKV hilfreich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wehrt sich gegen die Anschuldigungen, weil Rechnungskürzungen nicht mit Falschabrechnungen gleichzustellen seien. Rechnungskürzungen kämen durch medizinische Einschätzungsunterschiede und formale Kriterien zustande, so die DKG, und würden so zur Reduzierung der Rechnungsbeträge führen. Die DKG fordert daher im Gegenzug eine schnelle Reform der Abrechnungsprüfungen, um medizinische Leistungen in Zukunft einfacher und transparenter abrechnen zu können.  

Quelle: www.hcm-magazin.de