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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet auf Hochtouren an der neuen „ePA-App für alle“, die mit Stichtag 15. Januar 2025 genutzt werden kann. In dieser Einführungsphase wird es eine vierwöchige Modelltestphase in Franken und in Hamburg geben, erst ab Mitte Februar wird dann die bundesweite Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) als neue migrierte Version möglich sein. Zur Authentifizierung von Versicherten werden anfangs vier verschiedene Verfahren angeboten. Das Herunterladen der App der jeweiligen Krankenkasse ist der erste Schritt, danach folgt eine Gesundheits-ID-Authentifizierung. Inhaltlich beschränkt man sich auf die Medikationsliste aus dem E-Rezept-Server, kurz eML. Ein kompletter Verzicht ist aber dennoch für Versicherte möglich. Auch können Befunde/Arztbriefe verborgen werden und unterliegen nicht dem vollständigen Info-Austausch mit ÄrztInnen. Eine Version 3.1. soll im Sommer 2025 folgen, die mehrere Funktionen vereint: eML plus Arzneimittel-Therapiesicherheit und TI-Messenger-Dienst sowie DiGA-Anbindung sollen dann möglich sein. Außerdem sollen Forschungsdaten geteilt werden können.  

Die Einführung der ePA wird von Kommunikationskampagnen begleitet werden und deren Bedeutung und Nutzen zielgruppenabhängig herausgestellt werden. Hierbei ziehen Kassen, Kassenärztliche Vereinigung, gematik und BMG an einem Strang; auch über die Webseite „ePA-Vorteile.de“. Wenn die neue Version ausgerollt ist, werden Fake-News und Sicherheitsbedenken nicht ausgeschlossen werden können. Die digitale Infrastruktur ist aber auch dank des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschützt, erklären ExpertInnen. Im nächsten Schritt soll dann die Gesundheits-ID-Anmeldung über den ePersonalausweis vereinheitlicht werden. Dies ist aber erst noch eine Vision. Die ePA-Architektur besteht am Anfang aus einer Arzt-Patienten-Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die wenig später ausgeweitet wird, weil Daten zu Forschungszwecken ausgeleitet werden sollen. Ein Forschungsdatenzentrum (FDZ) wird zu diesem Zweck beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Zugriff haben nur berechtigte Personen für die Versorgungsforschung, klinische Forschung, usw., um für KI-Algorithmen und Arzneimittel-Neuentwicklungen zu arbeiten. Auch das klinische Krebsregister wird mit verschlüsselten Daten versorgt. Die Ausleitung von ePA-Daten von GKV-Versicherten zum FDZ geschieht automatisch, sei denn Versicherte widersprechen. Die Teilung der Daten ist an die RKI-Vertrauensstelle gebunden und persönliche Daten bekommen für die Ausleitung zum FDZ eine verschlüsselte „Arbeitsnummer“ zur Pseudonymisierung. Erste FDZ-Forschungsprojekte sind schon für Sommer 2025 geplant.  

Quelle: e-health-com.de