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Eine DAK Gesundheit-Studie bescheinigt, dass die Neugestaltung der Finanzierung des Gesundheitswesens nach der Bundestagswahl Priorität haben wird. Das sehen auch Politiker der SPD und der Grünen sowie der CDU und der FDP jeweils genauso. Allerdings sind die Pläne derzeit unterschiedlich ausgestaltet, denn CDU- und FDP-Politiker sehen die Verantwortung eher bei den Versicherten selbst, während SPD und Grüne die Basis für Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) breiter aufstellen wollen.  

Die SPD plädiert beispielsweise immer noch für eine Bürgerversicherung und hält am Sozialgedanken fest, dass Gelder in die Sozialversicherungen fließen müssten. SPD-Gesundheitsexpertin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Bärbel Bas, schließt Steuerhöhungen auch keinesfalls aus, um den Etat für 2022 schon jetzt zu überdenken.  

Die DAK Gesundheit glaubt auch, dass die Neugestaltung nur durch Beitragssteigerungen und durch Bundeszuschüsse zu bewältigen ist, das ergab die Analyse der Kasse, die unter anderem von 41 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen ausgeht. Experten der DAK Gesundheit haben sich die Frage gestellt, ob die Strukturen der Gesundheitsversorgung in Deutschland noch aktuell sind oder ob es Handlungsbedarf gibt, was alle Experten eindeutig mit einem Ja beantworten. Auch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hält einen weiteren Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds für angebracht, um die Pflegekräfte besser bezahlen zu können und um den Beruf attraktiver zu machen.  

Die SPD-Politikerin Bas glaubt zudem, dass Arbeitslosengeld II-Empfänger zu wenig in die GKV einzahlen. Das müsse sich auch ändern. Die Grünen-Expertin Maria Klein-Schmeink meint zudem, dass „der Ausgleich aus dem Bundeshaushalt zügig greifen müsse“. Außerdem stellt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion klar, dass bestimmte Vorhaben im Gesundheitswesen priorisiert werden müssten und Gesetze vor allem auf ihre Kostenintensität überprüft werden müssten, wie zum Beispiel das Terminservicegesetz aus dem Jahr 2019, das hohe Kosten verursacht hat.  

Quelle: www.aerzteblatt.de