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Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-FinStG, das am 15. November 2022 vom Bundestag beschlossen wurde, soll BeitragszahlerInnen entlasten, ohne dass mehr Gebühren entfallen und Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt werden müssen.  

Das bedeutet jedoch auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen zur Stabilisierung der Finanzierung einen Teil der finanziellen Last der BeitragszahlerInnen übernehmen müssen und für das Jahr 2023 2,5 Milliarden Euro ihres Vermögens verpflichtend an den Gesundheitsfond abführen müssen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres konnte deshalb durch die Hälfte dieses Beitrages (etwa 1,25 Milliarden Euro) leider nur ein Defizit von 600 Millionen Euro verbucht werden. Sonst hätte man einen Überschuss in gleicher Höhe erwirtschaftet.  

Die 96 gesetzlichen Krankenkassen hatten demnach höhere Ausgaben als Einnahmen. Ein Betrag von 151,8 Milliarden Euro steht dem Einnahmen-Betrag von 151,1 Milliarden Euro gegenüber, bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 1,1 Prozent und höheren Kosten für Leistungen, Verwaltungsaufwand und Hilfsmittel-Versorgung: Die Leistungs- und Verwaltungskosten stiegen danach um 4,6 Prozent; die Kosten für Hilfsmittel der gesetzlich versicherten BeitragszahlerInnen um 6,8 Prozent. Damit wurden in diesem Bereich 5,4 Milliarden Euro im ersten und zweiten Quartal 2023 ausgegeben.  

Ohne diese Maßnahmen (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag von angepeilten 1,6 Prozent deutlich steigen. Der von den 96 gesetzlichen Kassen erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt seit Beginn des Jahres mit 1,51 Prozent dennoch deutlich unterhalb der zumutbaren Marke für die Versicherten in der GKV.  

Quelle: gesundheitsprofi.de