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Der GKV-Spitzenverband gab kürzlich die Einführung neuer Festbeträge zum 1. Juli 2014 bekannt. Da nicht alle Hersteller ihre Preise auf das von den Krankekassen geforderte Niveau absenken wollen, könnte die Neueinführung für Apotheken und Patienten bedeutsame Auswirkungen haben.

Insgesamt hatte der GKV-Spitzenverband für 19 häufig verordnete Wirkstoffe und Gruppen neue Festbeträge festgelegt, deren Anpassung sehr unterschiedlich ausfällt. Am stärksten sind dabei die Sartane betroffen, deren Erstattungspreise durchschnittlich um 77 Prozent sinken. Da die meisten Arzneimittel allerdings unter Rabattverträge fallen, spielt der Festbetrag für die Kassen nur in wenigen Fällen eine Rolle. Anders sieht das bei den Apotheken aus, die mit Lagerwert- und Margenverlusten rechnen müssen, da ihre Spanne sich häufig nach dem Listenpreis richtet. Auch für die Patienten könnte es zukünftig zu weiteren Zuzahlungen kommen, da nur Produkte unter 30 Prozent des Festbetrags von der Selbstbeteiligung befreit sind.

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