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Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fordert einen wissenschaftlichen Nachweis des medizinischen Nutzens von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, denn Hersteller können den Preis der Gesundheits-Apps nach Zulassung frei festlegen. Die Krankenkassen fordern einen Kosten-Nutzen-Nachweis, weil die Preise zu hoch und zu intransparent seien. Seit Herbst 2020 ist die „App auf Rezept“ für bis zu zwei Jahre pro Versicherten Kassenleistung und kostet im Quartal zwischen 119 Euro für die einmalige Lizenz und 743,75 Euro für eine Anwendungsdauer über drei Monate.  

Zurzeit gibt es 30 DiGA, die eine Zulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommen haben und in das amtliche Verzeichnis aufgenommen wurden, sodass die Kassen die Leistung für eine angeblich bessere Patientenversorgung übernehmen. Das bezweifelt die GKV jedoch, weil bis dato eine „kaum sinnstiftende Funktion nachgewiesen wurde“ und die Wirtschaftlichkeit der Gesundheits-Apps angezweifelt wird. Nach einem Jahr Zulassung haben 50.000 verordnete Apps mit einer 80-prozentigen Aktivierungsrate Kosten von 13 Millionen Euro verursacht. Allerdings wurde bislang das Ziel, eine Verbesserung der Patientenversorgung zu erreichen, verfehlt. 

Der Spitzenverband verlangt einen gesetzlichen Rahmen, um die Missverhältnisse zwischen Herstellerpreise der DiGA und Preisen außerhalb des amtlichen Verzeichnisses zu beheben. Gleichzeitig seien auch die Zugangsvoraussetzungen zum Verzeichnis vergleichsweise niedrig, damit Ärzt:innen sie als Krankenkassenleistung verschreiben können.  

Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de