Schwerhörige werden künftig stärker finanziell entlastet. Denn der Festbetrag für Hörhilfen für gesetzlich Krankenversicherte steigt zum 1. November 2013 auf 784,94 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Das hat der GKV-Spitzenverband beschlossen. Der aktuell noch geltende Festbetrag liegt bei 421,28 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Somit ist der neue Festbetrag etwa doppelt so hoch wie der derzeitige Festbetrag für mittel- und hochgradig Schwerhörige. Für das zweite Hörgerät bei beidohriger Versorgung wird ebenfalls ein Abschlag von 20% festgesetzt.
Die Festbetragserhöhung ist an die Erfüllung neuer technischer Mindeststandards gekoppelt. Grundsätzlich müssen Hörhilfen Digitaltechnik nutzen und mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme anbieten. Des Weiteren sind Rückkopplungen und Störschall zu unterdrücken.
„Eine Marktanalyse und Gespräche mit Herstellern und Betroffenenvertretern haben gezeigt, dass dieser Schritt für eine angemessene Versorgung notwendig ist“, kommentierte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, den Beschluss.
Jedes Jahr werden in Deutschland über 900.000 Hörgeräte abgegeben. Der GKV Spitzenverband infolge der Festbetragsanhebung rechnet mit einem Anstieg der jährlichen Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen auf knapp eine Milliarde Euro .
Ferner gelten derzeit in der GKV Festbeträge, die die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Versorgungsanspruch der Versicherten begrenzen, für folgende Produkgruppen
- Inkontinenzhilfen
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- Sehhilfen und
- Stomaartikel
Zuletzt wurden im März 2012 die Festbeträge für die Produktgruppe 17 des Hilfsmittelverzeichnisses erhöht. Im Vergleich zu den alten Festbeträgen aus dem Jahr 2008 wurden alle Produkte im (Netto-)Preis erhöht, teilweise um 10, 20 oder gar 40 Prozent.
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