Seite wählen

Die Ergebnisse der vom GKV-Spitzenverband beauftragten Studie zu Fangprämien lassen ein eindeutiges Bild entstehen: Vegütete Zuweisungen sind im deutschen Gesundheitswesen keine Ausnahme, sondern eine gängige Praxis unter niedergelassenen Ärzten, stationären Einrichtungen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern. Die repräsentative Studie, bei der rund 1000 ärztliche und nicht-ärztliche Leistungserbringer befragt wurden, wurde von der Universität Halle-Wittenberg und vom Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid durchgeführt.

Mit besonderem Blick auf die nicht-ärztlichen Leistungserbringer offenbarte die Studie u.a. folgende Ergebnisse:

  • Häufigkeit gezielter Zuweisungen: 46 Prozent der nicht-ärztlichen Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, Hörgeräte-Akustiker oder Orthopädie-Schuhmacher bezeichneten als übliche Praxis, Patienten gegen Entgelt zuzuweisen. Etwa zwei Drittel (65 Prozent) dieser Gruppe meinte, dass niedergelassenen Ärzten gelegentlich oder häufig wirtschaftliche Vorteile für Zuweisungen gewährt würden.
  • Art der Zuwendung: Bei den nicht-ärztlichen Leistungserbringern sind finanzielle Zuwendungen (58 Prozent) und das kostenlose Überlassen von Geräten und Präsenten (46 Prozent) am häufigsten vertreten.
  • Schäden durch die Zuweisung: Drei Viertel der nicht-ärztlichen Leistungserbringer gaben an, dass ihnen durch die wettbewerbswidrige Praxis von Wettbewerbern in den zurückliegenden zwei Jahren ein finanzieller Schaden, z.B. durch Umsatzeinbußen, entstanden ist – im Durchschnitt schätzten sie diesen Wettbewerbsschaden auf 14 Prozent ihres Jahresumsatzes. Am höchsten fiel dieser Schaden bei Orthopädieschuhtechnikern und Hörgeräteakustikern aus (jeweils 18 Prozent).

Kommentar: Dass bei der Patientenzuweisung eher Prämiengelder oder Sachleistungen als medizinische Argumente ausschlaggebend sind, ist ein Ausdruck des mangelnden Bewusstseins der Beteiligten. Die große Mehrheit der drei Berufsgruppen weiß zwar um das Verbot dieser Praktik,  jedoch wird die gesetzliche Grundlage oft nur als bloße Handlungsorientierung angesehen. Zudem ist das empfundene Entdeckungsrisiko für den einzelnen Akteur noch relativ gering.

Ein bemerkenswerter Punkt ist hierbei, dass sich besonders häufig nichtärztliche Leistungserbringer wie Apotheken, Sanitätshäuser oder Orthopädiehersteller in konkreten Situationen befinden, in denen von ihnen ein wirtschaftlicher Vorteil für eine Patientenzuweisung erwartet wird. Dabei ist diese Erkenntnis nicht vollkommen neu, Berichte über die Zuweisungen zwischen Orthopäden und Sanitätshäusern wurden schon vor fünf Jahren bekannt gemacht.

Alarmierend ist jedoch, dass sich laut der Studie etwa jeder fünfte Leistungserbringer nicht für die jeweiligen berufs- und sozialrechtlichen Vorgaben interessiert. Hier müssen sich aber die involvierten Unternehmen der drohenden Sanktionen bewusst werden, denn Fangprämien sind illegal. Nicht nur vor dem Hintergrund einer stärkeren sozialgesetzlichen Aufsicht, sondern auch im Interesse des Patienten sollten alternative Konzepte zur Kooperation zwischen den Beteiligten gefunden werden.

[ilink url=“http://www.presse.dak.de/ps.nsf/0ccdf85185bb3992c12568c0006f1e0f/7d60125a9ca35100c1257a0d004d8094/$FILE/Kurzfassung%20Studie%20final.pdf“] Link zur Quelle (DAK)[/ilink]