Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zur ambulanten medizinischen Versorgung mussten bisher fachübergreifend aufgestellt sein. Diese Auflage wurde durch das aktuelle Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gelockert. Künftig sind auch fachgleiche MVZ möglich. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine bessere ärztliche Versorgung in strukturschwachen Regionen.
Am 11. Juni wurde das GKV-VSG verabschiedet. Dieses sieht vor, dass ein MVZ künftig auch nur eine medizinische Fachgruppe umfassen darf. Bislang mussten mindestens zwei Bereiche mit jeweils einer halben Stelle vertreten sein. Die Grundidee der fachübergreifenden MVZ war es, eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand zu ermöglichen. Der Entschluss des Gesetzgebers wurde daher dahingehend kritisiert, dass fachgleiche MVZ mit dieser Idee nicht mehr viel gemein hätten. Befürworter argumentieren, dass diese Änderung dem Facharztmangel in Regionen mit schwacher Infrastruktur einen Anreiz für Ärzte darstellen kann, sich niederzulassen, denn MVZ können neben einer Kostenersparnis eine Einnahmensteigerung, eine stärkere Marktposition sowie eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung bieten.
Im Gegensatz zu Gemeinschaftspraxen (19.000) und Einzelpraxen (82.112) fristen MVZ mit 2.006 Einrichtungen im Jahr 2013 immer noch ein Nischendasein.
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