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Anfang des neuen Jahres haben fast alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Zusatzbeiträge um im Durchschnitt ein Prozent angehoben, obwohl Schätzungen von ExpertInnen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), des GKV-Spitzenverbandes und des BMG einen Orientierungswert von 2,5 Prozent ausgabendeckend prognostiziert hatten. Eine variable und individuell frei festlegbare Erhöhung hat aber zu einem Durchschnittswert von 2,91 Prozent geführt, den sich ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen je zur Hälfte teilen müssen, sei denn Versicherte wechseln aufgrund des Sonderkündigungsrechtes wegen der Erhöhung die gesetzliche Kasse, denn elf Kassen von 94 haben keine Erhöhung vorgenommen. Die Bandbreite der Erhöhungen liegt zwischen 0,4 und 2,4 Prozentpunkten. Beitragssenkungen gab es anscheinend keine. Auch die gesetzliche Pflegeversicherung hat ihren Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte angehoben, sodass Versicherte mit einem beitragspflichtigen Einkommen von beispielsweise 3.000 Euro monatlich mit etwa 200 Euro jährlich mehr zur Kasse gebeten werden. Fachleute des GKV-Spitzenverbandes prognostizieren weitere Erhöhungen und fordern gleichzeitig eine grundlegende Strukturreform, weil vor allem Ausgaben in den Bereichen „Krankenhausversorgung“ und „Arzneimittel“ immens gestiegen sind. Lagen die Krankenhauskosten 2019 noch bei 80 Milliarden Euro, wurden 2023 94 Milliarden Euro für Diagnosen und Therapien benötigt. Bei Arzneimitteln sind die Ausgaben ähnlich rasant gestiegen. Während 2023 50 Milliarden Euro ausgegeben wurden, war das Jahr 2019 in Bezug auf Arzneimittelkosten neun Milliarden Euro günstiger.  

Quelle: deutsche-apotheker-zeitung.de