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Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass den Kassen die Möglichkeit verwehrt wird, exklusive Zytostatika-Verträge mit Apotheken abzuschließen. Das bedeutetet, dass die Versicherten die freie Apothekenwahl bei der Versorgung mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie haben werden. Auch schon geschlossene Zyto-Verträge der Kassen verlieren dann ihre Gültigkeit. Bis zur Verkündigung des Gesetzes werde trotz geschlossener Verträge eine Versorgung nicht mehr nur ausschließlich durch die Apotheken sichergestellt, mit denen die jeweilige Kasse einen Vertrag geschlossen hat. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rechtfertigt diesen Entschluss vor allem mit dem Schutz und der Gesundheit von Krebspatienten. Ein anderes Mittel als ein Verbot sei nicht möglich. 
Die Kassen sollen ebenfalls ein umfassendes Auskunftsrecht über die Einkaufskonditionen der herstellenden Apotheken erhalten. Das heißt, auch hier sollen die Kassen von den Einkaufsrabatten profitieren können, um eine Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Zytostatika sicherzustellen. Bundesgesundheitsminister Gröhe möchte nach Inkrafttreten des AM-VSG eine Anpassung der Hilfstaxe an die neuen Rahmenbedingungen. Sollten sich Kassen und Apotheken nicht innerhalb einer festgelegten Frist einigen können, wird ein Schiedsverfahren eingeleitet.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/nachricht-detail-politik/kabinettentwurf-groehe-verbietet-zyto-ausschreibung/“] Name der Quelle (Apotheke adhoc)[/ilink]