Die Bürgerversicherung, die die SPD gefordert hatte, kommt nicht. Stattdessen haben sich Union und SPD auf eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt. Das heißt, künftig werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie vor der Reform im Jahr 2005 wieder gleich hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Seit der Reform 2005 zahlen die Arbeitnehmer höhere Krankenkassenbeiträge als die Arbeitgeber. Den festen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent teilen sich auch heute schon Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Den Zusatzbeitrag, der erheblich je nach Kassenzugehörigkeit schwanken kann, im Schnitt aber bei einem Prozent des Bruttoeinkommens liegt, bezahlen heute allein die Kassenmitglieder. Dies wird sich ändern; auch hier wird es demnächst eine paritätische Finanzierung geben, so die Nachrichtenagentur dpa, die alles aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Quelle: Pharmazeutische-Zeitung