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Wie aus einem Entwurf des Koalitionsvertrags von Union und SPD hervorgeht, werden sich auch künftig Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge teilen; Stichtag hierfür ist der 1. Januar 2019. Dann müssen sich die Parteien auch darüber einig sein, wie der Zusatzbeitrag, der stabil bleiben soll, finanziert wird. Hierbei wird sich der Vorschlag der Union offenbar durchsetzen, die für einen paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag plädieren. Zur Zeit wird der Zusatzbeitrag allein von den Versicherten getragen. Die SPD wollte den Extrabeitrag ganz abschaffen. Auch die kleinen Selbstständigen sollen nach dem Willen der Koalition entlastet werden. Hier will man den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung von derzeit 2284 Euro auf 1150 Euro senken. Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen die Krankenkassen demnächst auch nicht mehr so stark belasten, weil über kostendeckendere Beiträge aus Steuermitteln nachgedacht werden muss. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, kurz Morbi-RSA, war in der Vergangenheit auch oft diskutiert worden, weil es Manipulationen gab und einzelne Kassen mit der ihrer Meinung nach ungerechten Verteilung des Geldes aus dem Gesundheitsfonds unzufrieden waren. Auch hier kommt die Große Koalition zu dem Schluss, dass die Ziele des Morbi-RSA klar definiert werden müssen und die heißen fairer Wettbewerb und Schutz vor Manipulationen.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung