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Zum 1. Januar 2019 ist ein neues Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft getreten, welches unter anderem die häusliche und auch die stationäre Pflege regelt. Durch Änderungen ist es jetzt so, dass jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett vollständig refinanziert wird. Für Eltern, die schwerkranke Kinder im häuslichen Umfeld versorgen, die eine lebensverkürzende Krankheit haben, bedeutet dies, dass Pflegekräfte in den stationären Bereich abwandern, weil die Gehälter dort höher sind. Für die Familien mit einem schwerstkranken Kind ist der Zustand existenzbedrohend, da das Kind rund um die Uhr von einem Elternteil überwacht werden muss, da die Pflegekräfte-Kapazität ungenügend ist. Die Kliniken bekommen seit Jahresbeginn keine Fallpauschale mehr; die Kosten für die Pflegestellen werden wie oben beschrieben refinanziert. Ein Dilemma der häuslichen Kinderintensiv-Pflegedienste, die nun zu wenig Personal haben, um diese Kinder, die zum Beispiel auch beatmet werden müssen, intensiv zu betreuen. Das Netzwerk „IntensivLeben“ aus Sozialarbeitern, Pflegekräften, Ärzten und Betroffenen und ihren Familien beziehungsweise der Vorsitzende des Vereins, Markus Behrendt, haben schon im letzten Jahr auf den bevorstehenden Notstand bei der „Bambi“-Verleihung hingewiesen. Nur eine Gesetzesänderung kann hier Abhilfe schaffen, so Behrendt, damit die Stellen in ambulanter und stationärer Pflege gleichwertig besetzt werden können. Der Deutsche Kinderhospizverein schätzt, dass in Deutschland 50.000 Kinder und Jugendliche, die auch in Hospizen und Krankenhäuser gepflegt werden, von dem Pflegenotstand mehr oder weniger stark betroffen sind. 

Quelle: Ärzteblatt