Seit langem fordern die Betreiber ambulanter Pflegedienste, dass die zusätzlichen Ausgaben für die Gehälter der Mitarbeiter von den Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostendeckend kompensiert werden. Nun sollte dies auch im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) per Gesetzesnovelle festgeschrieben werden. Doch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) entschied sich gegen den Antrag. Die bisherige Regelung sei ausreichend.
In einer Petition hatte Rupert Niewiadomski, Geschäftsführer der Kirchlichen Sozialstation Freiburg, zuvor eine Neuregelung gefordert. Diese sollte die Krankenkassen dazu verpflichten, Vergütungen zu zahlen, die die Kosten der ambulanten Pflegedienste decken. Mit der Petition kritisierte er, dass Sozialstationen wie die Diakonie oder Caritas, die ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen, dafür keinen finanziellen Ausgleich von den Krankenkassen erhalten. So seien die Tarife für die Mitarbeiter der häuslichen Krankenpflege um 19,2 Prozent gestiegen, die Krankenkassen zahlen mit Verweis auf ihre Pflicht zur Beitragssatzstabilität jedoch nur zwölf Prozent zusätzlich. Ziel der Petition sei es daher, in Paragraph 132a Absatz 2 SGB V folgende Formulierung einzufügen: „Die Vergütung muss einem Pflegedienst bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“
Gröhe stellte sich gegen den Antrag, da die Krankenkassen seiner Meinung nach auch ohne diesen Passus die Zahlung nicht einfach ablehnen könnten. Sollte eine derartige Ablehnung dennoch erfolgen verwies er auf die Möglichkeit, ein Schiedsgericht zu berufen. Genau dies war ursprünglich der Auslöser für die Petition gewesen. Nachdem der Vergütungsanspruch in einem Schiedsverfahren beschlossen worden war, wandte sich die Krankenkasse ans Sozialgericht. „Die Anwendung des Rechts ist für uns sehr mühsam“, erklärte Niewiadomski: „Eine gesetzliche Klarstellung hingegen würde die Kassen binden, die Tarife auch zu bezahlen.“ Obwohl Gröhe die bestehende Rechtssprechung für ausreichend hält kündigte er an: „Wir werden selbstverständlich hier weiter hinschauen und nötigenfalls auch die Konsequenzen ziehen.“
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