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Die Bundesregierung hat Wort gehalten und die Regelung zu den Honoraren im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) (§ 73 b SGB  Absatz 5a) gestrichen. Die Richtlinie sah eine Orientierung der Honorare an den Kollektivverträgen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen vor.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt beglückwünschte  die Entscheidung der Bundesregierung und betonte, dass die Verabschiedung der Regelung dazu genutzt werden müsse um den Patienten die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung aufzuzeigen. Gleichzeitig seien allerdings auch Anreize zusetzen um junge Kolleginnen und Kollegen für den Hausarztberuf gewinnen zu können.

Aktuell ignorieren einige der Krankenkassen ihre gesetzliche Pflicht den Versicherten eine HZV anzubieten. Insbesondere deshalb gehe es nun verstärkt darum auch in anderen Bundesländern als Baden-Württemberg und Bayern Verträge zur HZV weiter einzuführen. Derzeit werden, speziell aufgrund der bundesweiten Verträge mit der Techniker Krankenkasse und der IKK classic, rund 8 Prozent des hausärztlichen Honorars über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft ausgezahlt.

Den Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Krankenversicherungen als Vertragspartner an Selektivverträgen in den Kollektivvertrag zu überführen, erteilte Weigeldt eine Absage. Die alternative Versorgungsform der HZV sei für Ärzte und Patienten freiwillig und unterliege keinen schwankenden Punktwerten, so sagte er weiter.

Kommentar: Die hausarztzentrierte Versorgung stellt eine wichtige Form der medizinischen Versorgung in Deutschland dar. Der Hausarzt gilt hier als erste Anlaufstelle und Koordinator sämtlicher Behandlungsschritte für den Patienten.  Seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die hausarztzentrierte Versorgung von einer Soll-Bestimmung in eine verpflichtende Vorschrift umgewandelt, d.h. Krankenkassen sind nun dazu verpflichtet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten, die an spezifische Anforderungen gebunden ist. Dieser Verpflichtung sollten alle Krankenkassen in nächster Zeit nachkommen.

Viele Gegner sehen durch die hausarztzentrierte Versorgung ihr Recht auf eine freie Arztwahl beschränkt und bemängeln die erschwerte Möglichkeit zur Einholung vergleichender Therapieempfehlungen durch unterschiedliche Ärzte.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/58610/Hausaerzteverband-Politik-staerkt-hausarztzentrierte-Versorgung“] „Link zur Quelle (aerzteblatt.de)“[/ilink]