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Noch in dieser Woche wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages das Heil-und Hilfsmittelgesetz (HHVG) endgültig beschließen. Bisher hat das HHVG vorgeschrieben, dass Patienten, die beispielsweise an Inkontinenz leiden, die im preisgebundenen Wettbewerb billigste und auch oft schlechteste Windel erhielten. Dies soll nun mit Beschluss des überarbeiteten HHVG beendet sein. Wenn Patienten qualitativ bessere Hilfsmittel verordnet bekommen, werden sie nicht mehr genötigt, für diese Aufzahlungen zu leisten. Auch hat sich die Koalition für ein Verbot externer Berater für die Prüfung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels ausgesprochen; Ausschreibungen mit hohem Dienstleistungsanteil „sind nicht zweckmäßig“, heißt es in der Begründung. Nur „eigene weisungsgebundene Mitarbeiter“ der Kassen dürfen in Zukunft die Prüfung vornehmen. Damit werde man verhindern, dass einzelne Krankenkassen Schlupflöcher suchen. Die Regelung mit dem Verweis auf vermeintliche Ausnahmefälle durch die einschränkende Formulierung „in der Regel verboten“ ist somit nicht gültig.

Quelle: Ärztezeitung