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Der Bundesgerichtshof wird am 1. Dezember 2016 darüber verhandeln, ob ein Versender von Diabetesbedarf die gesetzlich geforderte Zuzahlung, die der Patient leisten muss, übernehmen darf. Der Streit zwischen einem Versandunternehmen und der Bad Homburger Wettbewerbszentrale geht dabei in die dritte Instanz. Hier musste der Versender erst eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. In der ersten Instanz hat der Versandhändler vor dem Landgericht Ulm gewonnen; in zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Wettbewerbszentrale Recht. Der Versandhändler wurde daraufhin abgemahnt.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/917495/diabeteshilfsmittel-versender-will-zuzahlung-uebernehmen.html“] Name der Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]