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Zuletzt hatte der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ein Lese- und Schreibrecht für Anbieter von Hilfsmittel- und Homecare-Produkten im Gesundheitshandwerk (u. a. Orthopädie(-schuh) -Technik) in der elektronischen Patientenakte (ePA) gefordert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lehnt jetzt aber diese Forderung ab, das erklärt der Parlamentarische Staatssekretär des BMG, Dr. Edgar Funke, auf eine CDU/CSU-Anfrage im Bundestag.  

Der BVMed hält die Einstellung des BMG aber für praxisfremd, weil diese Gesundheitsfachkräfte der Hilfsmittel- und Homecare-Leistungsanbieter interdisziplinär tätig sind und in den versorgungsbezogenen Prozess zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Pflegefachkräften involviert sind. Die leistungserbringenden Unternehmen bräuchten laut BVMed den fachbezogenen Austausch von Daten und Dokumentationen zur besseren Versorgung von PatientInnen, die auf Hilfsmittel dieser Art angewiesen sind. Der BVMed hat Bedenken angesichts des verweigerten ePA-Lese- und Schreibrechts.  

Der BVMed fordert deshalb auch ein Eingreifen des Gesetzgebers zugunsten von Hilfsmittel-Leistungserbbringern, die auch im Wettbewerb mit Apotheken stehen, sodass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könnte. Apotheken beliefern auch Rezepte mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln und enteralen Ernährungsprodukten genau wie jene Hilfsmittel- und Homecare-Anbieter und sind dabei auch in den Austausch der ärztlichen und sonstigen Versorgungsleistungen integriert.  

Quelle: MTD