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Hilfsmittel wie zum Beispiel Inkontinenz- und Stomaprodukte, die individuell angefertigt werden müssen oder mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden sind, sind laut Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) von Ausschreibungen ausgenommen. So sieht es zumindest der Gesetzgeber. Doch einige Krankenkassen zwangen ihre Versicherten dazu, ihre Hilfsmittelversorger nach einer Ausschreibung zu wechseln. Das Ergebnis ist laut einer Befragung der Initiative „Faktor Lebensqualität“ des Bundesverbandes Medizintechnik (BVMed) eine Unzufriedenheit dieser Patienten. Dazu wurden 79 Patienten befragt, die ableitende Inkontinenz- und Stomaprodukte verwenden und ihren Versorger oder sogar das Produkt wechseln mussten (25 Prozent). Ein Drittel aller Befragten ist mit der neuen Beratungsqualität unzufrieden, ein anderes Drittel erwägt den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse. Dabei bemängeln die Patienten die Qualität des neuen Erzeugnisses, die Handhabe und die schlechte Beratung. Oftmals bekommen die Patienten bei einem Wechsel ihrer Produkte auch keine Begründung. Das hat dazu geführt, dass fünf Prozent dieser Betroffenen bereits die Krankenkasse gewechselt haben, 34 Prozent erwägen den Wechsel. Der BVMed weist Betroffene darauf hin, sich keinesfalls der nicht ausreichenden Versorgungssituation zu fügen, sondern entweder bei der Kasse Widerspruch einzulegen oder im Extremfall die Krankenkasse zu wechseln. Auch das Bundesversicherungsamt hat bereits ein Prüfverfahren wegen nicht rechtskonformen Verhaltens einiger Krankenkassen eingeleitet.

Quelle: Ärzteblatt