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Pflegebedürftige, die zuhause oder in einer Wohngemeinschaft leben, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 480 Euro jährlich, also monatlich bis zu 40 Euro. Voraussetzung ist auch, dass dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad von eins bis fünf zugewiesen wurde. Die Pflegehilfsmittel aus den sechs Kategorien Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen sowie Mundschutz kommen auch in Hilfsmittelboxen per Post geliefert, wenn der Betroffene dies wünscht. Das erspart den Pflegediensten Zeit und verbessert die hygienischen Bedingungen in der Wohnung oder in der Wohngemeinschaft der Kunden. Verschiedene Anbieter offerieren qualitativ hochwertige Markenprodukte, die in den Pflegeboxen individuell nach den Wünschen der Kunden zusammengestellt werden. Der Antragsteller, also der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige, füllt die Antragsformulare bei einem dieser Anbieter, die das Angebot auch häufig vor Ort vermitteln, aus. Der Leistungserbringer holt dann die Genehmigung der Pflegekasse ein und die Pflegekasse erteilt daraufhin die Freigabe für die kostenlose Auslieferung der Wunsch-Pflegebox an den Kunden. Der Anbieter der Pflegebox rechnet parallel dazu mit der Pflegekasse ab. Das Prinzip der Hilfsmittelboxen kann in der Mai-Ausbgabe der Zeitschrift „Häusliche Pflege“ nachgelesen werden. 

Quelle: www.haeusliche-pflege.net