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Einige Vereine und Verbände kritisieren das Verhalten einiger Krankenkassen, dass das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) ignoriert wird. So rügt beispielsweise die Selbsthilfe Stoma-Welt e.V., dass die DAK ab April 2018 den Stomaträgern den Versorger vorschreiben will; zudem zu einer geringeren monatlichen Pauschale als bislang. Gerade bei Menschen mit Stoma ist jedoch die individuelle Anpassung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden. Die DAK missachtet nach Auffassung des Vereins das HHVG und damit den Willen des Gesetzgebers. Ein ähnliches Bild bei den geplanten Ausschreibungen der Barmer für die Versorgung der Patienten mit CPAP-(Spezial)Geräten aus der Produktgruppe 14. In diesem Fall hat der Bundesverband Schlafapnoe und Schlafstörungen Deutschland e.V. das Verhalten der Barmer kritisiert. Durch die Ausschreibungen in 19 Regionallosen für die Dauer von vier Jahren wäre nach Ansicht des Vereins die qualitative Versorgung der Patienten mit Schlafapnoe gefährdet; auch würden sich kostenintensive Folgeerkrankungen einstellen. Vor diesem Hintergrund hat die Fachvereinigung Medizin Produkte (FMP) e.V. Leitlinien und Standards formuliert, die sich in einem Positionspapier an die neue Bundesregierung richten. Hier werden Mindestleistungen im Bereich Rollstuhl-, CPAP-, Dekubitus-, und Inkontinenzversorgungen gefordert. Außerdem soll das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde gestärkt werden und im Notfall eingreifen können. Für die Krankenkassen soll auf Wunsch des FMP gelten, dass alle Beschlüsse des Gesetzgebers keine Empfehlungen sind, sondern Verbindlichkeiten, die eingehalten werden müssen.

Quelle: MTD