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Die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, eine Verbundgruppe mit Dienstleistungen für Mitgliedsunternehmen wie Sanitätshäuser und Gesundheitsunternehmen, warnt vor einer Hilfsmittelversorgung, die in wirtschaftlicher Hinsicht immer weiter Schieflage gerät, denn seit Jahren schon gibt es unveränderte Vertragspreise bei Hilfsmitteln zur Versorgung von alten und kranken Menschen. Der Verbund erklärt, dass die realen Kosten(-steigerungen) nicht an die wirtschaftliche Situation angepasst würden und dass die zunehmend gesteigerten Herausforderungen für Leistungserbringer der Branche auch nicht berücksichtigt würden. Die rehaVital-Gruppe fordert daher – wie der Industrieverband Spectaris im Jahr 2023 – eine Freigrenze für alle Hilfsmittel von 1.000 Euro (Fachmagazin MTD Ausgabe 08/25) sowie indexgebundene Vertragspreise (MTD 10/25), die sich an einem sogenannten Administrativen Rahmenvertrag, kurz ARV, orientieren. Dabei sollte auch die jährliche Inflationsrate mit Deckelung der Grundlohnveränderungsrate (GL-Veränderungsrate) Berücksichtigung finden (Paragraf 71 SGB V). Diese GL-Veränderungsrate zeigt an, wie stark sich die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder verändert hat. Sie ist der Maßstab für die Lohnentwicklung im deutschen Gesundheitssystem; vor allem betrifft sie den Bereich der Heil- und Hilfsmittelvergütungen und führt zur Beitragssatzstabilität im Falle von Inflation und Deflation, wie auch Aufsichtsratsvorsitzender der rehaVital, Detlef Möller, erklärt. Verträge seien so in Zukunft besser automatisch anpassbar und würden für mehr Gerechtigkeit, Effizienz sowie Versorgungssicherheit sorgen.  

Quelle: MTD Instant 40/2025