Seite wählen

Aufgrund von Klagen und Berichte über mangelhafte Heil- und Hilfsmittel soll der Spitzenverband der GKV verpflichtet werden, bis zum Juni 2018 ein überarbeitetes Hilfsmittelverzeichnis vorzulegen. Dieses Vorhaben geht aus dem Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittel“ hervor. 

Des Weiteren wünscht sich die Bundesregierung, dass Patienten aus mehreren Produkte ohne Zuzahlung wählen können. So soll es im Falle eines einzelnen Ausschreibungsgewinners mehrere mehrkostenfreie Produkte eines Anbieters geben oder die Versorgung wird durch mehrere Leistungserbringer abgedeckt. Außerdem sollen die Kassen verpflichtet werden über Vertragsinhalte mit Leistungserbringern zu informieren und die Pflichten des Leistungserbringers zu kontrollieren. Zudem sollen zukünftig neben dem Preis auch Kriterien wie die Zweckmäßigkeit, der technische Wert, die Lieferbedingungen, die Organisation, die Qualifikation des betreuenden Personals sowie der Zugang der Leistung für Menschen mit Behinderung für den Zuschlag in einer Ausschreibung betrachtet werden. 

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/68121″] Name der Quelle (Ärzteblatt)[/ilink]