Seite wählen

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind Produkte, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)  übernommen werden, sofern sie im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) gelistet sind. Hierfür muss der Hilfsmittel-Hersteller einen Antrag stellen, wenn seine Innovation, die bestimmte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen muss, in das Verzeichnis aufzunehmen ist.  

Gernot Kiefer, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes weist aber ausdrücklich darauf hin, dass dieser Antrag auch gestellt werden muss, damit die Neuheiten und innovativen Produkte bekannt gemacht werden können. Bei Unkenntnis könnten keine Produkte ins Verzeichnis gelangen. Im letzten Jahr hat gerade einmal ein Hersteller diesen dafür benötigten Antrag gestellt, erklärt Kiefer.  

Allerdings befinden sich zurzeit 36.200 Produkte und Neuheiten im HMV, auch weil etwa 4.000 Produkte wegen einer anlass- und turnusmäßigen Überarbeitung hinzugekommen sind. Es sind vor allem medizinische und technische Neuentwicklungen, die innovativ sind und von besonders hoher Qualität, wie zum Beispiel digitale Assistenzsysteme. Im Jahr 2020 wurden so insgesamt 9,25 Milliarden Euro für Produkte ausgegeben, die bedarfsgerecht und qualitätsgesichert sind. Pro Kopf und Jahr macht dies 126 Euro durchschnittlich.  

Quelle: aerzteblatt.de