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Im vergangenen Jahr waren die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Hörgeräte so hoch wie nie – sie stiegen im Vergleich zu 2013 um 65 Prozent auf 380 Mio. Euro. Grund dafür ist nicht zuletzt die Erhöhung der Festbeträge. Diese hatten sich Ende 2013 nahezu verdoppelt. Doch höhere Zuzahlungen bedeuten nicht unbedingt eine bessere Versorgungsqualität, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.

Der aktuelle hkk-Gesundheitsreport Hörhilfen untersuchte, ob die Erhöhung der Festbeträge die beabsichtigte finanzielle Entlastung der Versicherten sowie eine Verbesserung der Leistung von Hörgeräten gebracht hat. Die Befragung von knapp 1.500 Versicherten ergab ein durchwachsenes Bild. Die mit hohen Preisen verknüpfte Erwartung an eine bessere Hörqualität durch die Geräte habe sich in der Studie nicht bestätigt. Laut Studienleiter Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG) und dem Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen ergeben sich zwischen Eigenanteilszahlern und -nichtzahlern keine signifikanten Unterschiede im Hinblick auf die Hörqualität. Zudem seien die Versicherten nicht zufriedener mit ihrem Hörgerät als vor der Reform. Laut Braun lassen die Studienergebnisse vermuten, „dass das politische Ziel gescheitert ist, den Versicherten durch massive Mehrausgaben der Kassen eine bessere Leistungsqualität bei Hörhilfen zu ermöglichen.“

Dagegen sei die Zufriedenheit der Hörgeräte-Träger mit der Beratung durch ihre Hörgeräte-Akustiker gleichbleibend hoch. 90 Prozent der Befragten seien „sehr“ oder „eher zufrieden“. Allerdings wurde über der Hälfte der Befragten kein Hörtraining angeboten. Laut einer vorangegangenen Studie der hkk leisten Patienten weiterhin hohe Eigenanteile für Hörgeräte. Knapp 40 Prozent der Versicherten müssen für ein Hörgerät zwischen 500 und 2.000 aus eigener Tasche zuzahlen.

Kommentar: Zum ersten November 2013 hatten die Kassen die Festbeträge für Hörhilfen nahezu verdoppelt, er stieg von bislang 421 auf nun maximal 785 Euro. Dieser Anstieg wurde vom Spitzenverband der GKV veranlasst, um eine angemessene Versorgung von Schwerhörigen sicherzustellen. Dem vorangegangen war eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), das Kassen verpflichtete, die Kosten für Hörgeräte für fast Gehörlose nicht nur anteilig, sondern komplett zu übernehmen. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 900.000 Hörgeräte verkauft. Neben bekannten Hörgeräte-Ketten wie Geers und Kind ist inzwischen auch der Optiker Fielmann in das lukrative Geschäft eingestiegen. 

[ilink url=“http://www.hkk.de/fileadmin/doc/hkk_gesundheitsreport_hoerhilfen_032015_final.pdf“]Link zur Quelle (hkk)[/ilink]