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Die HMM Deutschland GmbH in Moers hat ein papierloses Verfahren zur Abrechnung von Hilfsmittel präsentiert:  Mit der Software namens „De-Pay“ soll künftig das Geld ohne Rechnung nach ausgeführten Versorgungen auf Basis elektronischer Lieferbestätigungen fließen. Dadurch würden auf Seiten der Vertragspartnerseiten erhebliche Ressourcen frei, erläutert Istok Kespret, Geschäftsführer von HMM Deutschland. „De-Pay“ soll ab Januar im vollen Umfang zur Verfügung stehen. Alle rechtlichen Anforderungen an das Abrechnungsgeschäft seien berücksichtigt worden.

De-Pay nutzt dabei alle bereits vorgeprüften und genehmigten Informationen im Rahmen des bislang schon elektronisch gesteuerten Versorgungsprozesses über die von HMM seit Jahren erfolgreich ausgebaute Zentrale Healthcare Plattform „ZHP.X3“. „Vom elektronischen Kostenvoranschlag bis hin zur Zahlungsreife verfügen wir über alles, was im Bezahlprozess benötigt wird, um die Zahlung ohne zusätzliche zeitraubende Prüfungen und Papierbewegungen anzustoßen“, erklärt Kespret. Nach elektronisch erfasster Lieferbestätigung samt digitaler Unterschrift  durch den Patienten und Versicherten erhalten die Krankenkassen entsprechende Zahlungsdatensätze und die Leistungserbringer Gutschriften. Die Überweisung des Betrages erfolgt dann im Rahmen des üblichen Regelprozesses.

Kommentar: Die papierlose Abrechnung zwischen Herstellern und Leistungserbringern ist schon seit Jahren möglich und wird von vielen Playern im Markt praktiziert. Dabei gibt es sicherlich noch Steigerungsmöglichkeiten bei der Teilnahme. Hier bremsen vor allem die Leistungserbringer, da deren Abläufe nach wie vor auf Dokumenten aus Papier basieren. Der Aufwand für einen Leistungserbringer seine internen Abläufe papierlos zu gestalten, ist bei der Vielfalt der Prozesse zum Beispiel in der Hilfsmittelversorgung enorm und nicht durchzuhalten. Oft wäre dafür ein Einscannen von vielen Dokumenten nötig. Zur Abrechnung werden ohnehin Originaldokumente benötigt, da lohnt es sich auch nicht der Aufwand in die Informationstechnologie zu investieren.

Wenn jetzt Krankenkassen einen papierlosen Abrechnungsprozess umsetzen wollen, könnten zwar Lieferscheine extern von Logistikunternehmen eingelesen werden oder auch die Genehmigung eines Kostenvoranschlags digital abgewickelt werden, es darf aber bezweifelt werden, ob die Abrechnung ohne papiernes Originalrezept umzusetzen ist. Solange die elektronische Gesundheitskarte nicht mit dem elektronischen Rezept bundesweit umgesetzt ist, solange werden diese Initiativen digitale Inseln im Meer aus Papier bleiben. Auch erst dann wird der Druck auf die Leistungserbringer wachsen, ihrerseits die Prozesse zu digitalisieren.

[ilink url=“http://www.monitor-versorgungsforschung.de/news/innovation-fuer-abrechnungen-von-hilfsmitteln“] Link zur Quelle (Versorgungsforschung)[/ilink]