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Hochkalorische Trinknahrung, aber auch in Cremeform zum Löffeln, wird von diversen Anbietern für Menschen produziert, die unter starkem Gewichtsverlust und bestehender oder drohender Mangelernährung leiden. Aber auch bei Nahrungsverweigerern und Patienten mit Kauproblemen sowie bei bestimmten Krankheiten machen diese bilanzierten Diäten, die eine bestimmte Kalorienmenge enthalten müssen, Sinn. Die Energiedichte dieser „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ darf eine Kilokalorie pro einem Milliliter nicht unterschreiten. Manche Hersteller stellen noch hochkalorischere Nahrung her (2,0 bis 2,4 kcal/ml). Neben den enteralen Darreichungsformen (Trinknahrung und Creme), gibt es auch noch die parenterale Ernährungsform über eine Sonde unter Umgehung des Verdauungstraktes. Enterale Nahrung wird oral (über den Mund) verabreicht und kann von den Betroffenen oder deren Angehörigen in der Apotheke erworben werden. Die Zusammensetzung von Kohlenhydraten, Fetten und Eiweißen ist je nach Hersteller variabel, manche setzen der Kost auch Ballaststoffe hinzu. Ein bis zwei Drinks sind zur Nahrungsergänzung sinnvoll, vier bis fünf zur ausschließlichen Ernährung über meist zehn bis zwölf Wochen. Die hochkalorische Nahrung wird herzhaft, süß und geschmacksneutral angeboten und kann bis 70 Grad Celcius erhitzt oder dem normalen Essen beigefügt werden. Sie ist ohne Rezept erhältlich, allerdings wird sie nicht für Kinder unter drei Jahren empfohlen. Die GKV übernimmt aber auch in einigen Fällen die Kosten der bilanzierten Diäten, wenn der Arzt die Diagnose so stellt, dass die Produkte erstattungsfähig sind. Dieses ist im Sozialgesetzbuch nach Paragraf 31 und in den Arzneimittel-Richtlinien (§21) geregelt. Die Apotheke hat bei der Abrechnung die gültigen bundesländerabhängigen Vertragspreise zu beachten. Eventuell ist auch eine Genehmigung erforderlich. 

Quelle: www.apotheke-adhoc.de