Seite wählen

Im Bundesland Bayern gibt es mittlerweile einen sogenannten Gesundheits- und Pflegeminister, der vor allem die zu pflegenden Menschen und ihre Angehörigen im Blick hat. Klaus Holetschek, Minister für Gesundheit und Pflege, fordert daher von der künftigen Bundesregierung ähnliche Pläne wie sie bereits in Bayern umgesetzt wurden.  

Reformen und eine Umbenennung des Bundegesundheitsministeriums (BMG) in ein „Bundesministerium für Gesundheit und Pflege“ forderte der bayrischen Minister erst kürzlich. Das Thema Pflege ist und bleibt das wichtigste Themenfeld der Zukunft, hat er erst kürzlich hierzu erklärt, sodass der Bevollmächtigte für die Pflege direkt im Kanzleramt angesiedelt werden müsse, um die Geschicke dort über alle politischen Parteien hinweg zu lenken.  

Holetschek bezweckt damit vor allem pflegende Angehörige stärker zu unterstützen. Ein Pflegezeitgeld ähnlich dem Elterngeld ganz nach bayrischem Vorbild sowie steuerliche Absetzmöglichkeiten seien die Mittel, die Pflegende zuhause dringend benötigen, um vorübergehend aus dem Beruf aussteigen zu können und als pflegender Angehöriger tätig zu werden. Die Kosten für die Behandlungspflege, egal in welcher Versorgungsform verwendet, sollen dabei von der Pflegeversicherung komplett übernommen werden.  

Ein vereinfachteres und flexibleres Pflegesystem mit pflegebedingten Kostenabrechnungen und Leistungsbeträgen in voller Höhe sind die Voraussetzung für ein gut funktionierendes Pflegesystem. Dazu gehört auch, dass bei Langzeitpflege alle Kosten nach einer bestimmten Zeit vollständig übernommen werden und die Ausbildung in diesem Bereich nicht von der Pflegeversicherung, also von den Pflegebedürftigen gezahlt wird, sondern von Steuerzuschüssen als Refinanzierungsmaßnahme.  

Zu den Maßnahmen, die Holetschek fordert, gehört auch qualifiziertes und gut bezahltes Personal. Auch hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern. Nur mit geschultem Blick erkennt man, wo heutzutage die Schwächen im Gesundheitssystem liegen und wie man neue Reformen besser auf Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie Pflegepersonal zuschneidet.  

Quelle: www.gesundheit-adhoc.de