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Im Rahmen der Vortragsreihe Medinform des BVMed zum Thema „Homecare“ sprach sich Dennis Giesfeldt von der Coloplast-Homecaretochter Siewa für eine Vergütung der geleisteten Dienstleistung aus. Seiner Meinung nach gehören die im Zusammenhang mit der Produktversorgung stehenden Dienstleistungen wie Beratung, Entlassung oder Einweisung mit in das Hilfsmittelverzeichnis.

Auf der Veranstaltung am 3. Dezember in Berlin richtete sich sein Appell an die Kassen, die erkennen müssten, dass Gesamtqualitäten und nicht nur günstige Lösungen betrachtet werden müssten. Weil viele der heutigen Verträge dies nicht berücksichtigen und eine aufzahlungsfreie Versorgung nicht ermöglichten, habe sich sein Unternehmen etwa aus der aufsaugenden Inkontinenz zurückgezogen.

Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass sich Homecare-Dienstleistungen etabliert hätten und wichtig seien, aber es immer noch erhebliche rechtliche Probleme an der Schnittstelle stationär-ambulant gäbe. Ferner biete der neue Koalitionsvertrag gute Ansatzpunkte, wie z.B. die Einrichtung einer gesetzliche Koordinationsfunktion der Krankenkassen für das Entlassungsmanagement.

Verständnis für die Kritik der Leistungserbringer brachte Lars Schindler von der Techniker Krankenkasse auf. Die TK verspüre keinen Druck, preislich ebenso zu verfahren wie andere Kassen. Sein Vorschlag für Innovation: Basis- bzw. Exzellenzverträge für besonders gute Leistungserbringer anbieten. Exzellenzverträge könnten sich etwa dadurch unterscheiden, dass sie monetär andere Regelungen oder Vereinfachungen in den Abläufen vorsehen.

Kommentar: Der Anspruch auf Homecare-Versorgung mit Produkt und Dienstleistung leitet sich aus dem Sachleistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ab, bspw. für Verbandmittel (§31 SGB V), Ernährungstherapeutika (§31 SGB V) oder Hilfsmittel (§33 SGB V). Aufgrund der dargestellten Rechtsgrundlagen folgt, dass sich Homecareversorgungen nur über die Erstattung der Produkte der GKV finanzieren. Die mit der Produktversorgung der Versicherten erbrachte Dienstleistung (Beratung, Betreuung, Entlassungsmanagement etc.) wird nicht separat vergütet, sondern ist mit der Produkterstattung abgegolten.

Vor dem Hintergrund fallender Produktpreise – vor allem bei Homecare-Produkten wie der aufsaugenden Inkontinenz – ist eine Trennung der Homecare-Leistungen in Produkt, Dienstleistung und Logistik ein sinnvoller Lösungsansatz.

[ilink url=“http://www.bvmed.de/presse/pressemitteilung/homecare-konferenz-von-medinform-homecare-dienstleistungen-sind-an-der-schnittstelle-vom-krankenhaus-in-die-ambulante-versorgung-unverzichtbar.html“] Link zur Quelle (BVMed)[/ilink]