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Die Homecare-Branche kämpft derzeit mit Herausforderungen im Umgang mit Verordnungen über Hilfsmittel und andere Homecare-Produkte, weil Arztpraxen auch für Hilfsmittel E-Rezepte ausstellen. Elektronische Verordnungen dürfen aber seit dem 1. Januar 2024 nur für Arzneimittel ausgestellt werden. Hilfsmittel, Verbandmittel und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sind jedoch noch vom E-Rezept-Prozess ausgeschlossen und müssen auf einem rosafarbenen Muster-16-Papierrezept verordnet werden. Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxen sind aber immer noch unsicher, was zu Verzögerungen in der Ausstellung von dringend benötigten Hilfsmittel-Produkten für PatientInnen/Versicherte führt. 

Der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) macht derweil auf den Missstand aufmerksam, weil zunehmend Beschwerden von Homecare-Leistungserbringern kommen, die der Berufsverband als Instanz vertritt. Er weist darauf hin, dass nur verschreibungspflichtige Arzneimittel auf E-Rezepten erscheinen dürfen und Verordnungen rechtskonform sein müssen, denn sonst droht ein enormer bürokratischer Aufwand. Kommen PatientInnen in die Apotheke müssen sie zudem aktiv mitteilen, welche der verordneten Arzneimittel unter Vorlage der Versichertenkarte eingelöst werden sollen und welche nicht. Tun sie dies nicht, werden alle offenen E-Rezepte abgerufen.  

Kranke Versicherte, die mit parenteraler Ernährung und Schmerzmitteln versorgt werden, haben demnach Probleme beim Einlösen ihres E-Rezeptes/ihrer E-Rezepte, weil die Kombination aus verschreibungspflichtigen Analgetika und Hilfsmitteln/Verbandmitteln zu Komplikationen und Mehraufwand führt. Sollten Homecare-Dienstleister diese Situation im Alltag vorfinden, rät der Berufsverband ihnen, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu informieren. Die gematik soll die Unwegsamkeit indes verbessern.  

Quelle: MTD