Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 ist die Homöopathie fast vollständig aus dem Leistungskatalog gestrichen. Aufgrund der guten Geschäftslage übernehmen 90 der 130 gesetzlichen Krankenkassen, dies entspricht circa 70 Prozent, die Behandlungskosten für Homöopathie. Diese bieten Homöopathie zumeist über gesonderte Verträge oder Satzungsleistungen an. Als Voraussetzung zur Kostenübernahme muss der Mediziner jedoch speziell ausgebildet sein und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Diese Bedingungen sind deutschlandweit bei etwa 7.000 homöopathisch spezialisierten Ärzten erfüllt.
Die Krankenkassen sehen in der Kostenübernahme für Homöopathie eine Differenzierungsmöglichkeit gegenüber der Konkurrenz – so Cornelia Bajic, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins für homöopathische Ärzte (DZVhÄ).
Mit dieser Strategie treffen die Krankenkassen den Nerv der Zeit, denn ein Großteil der Patienten wünscht, dass Kosten der homöopathischen Behandlung grundsätzlich von allen gesetzlichen Kassen übernommen werden. Dabei wird Homöopathie von den Versicherten oftmals als Ergänzung bzw. Alternative zur Schulmedizin gesehen.
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