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Ab dem 1. Oktober 2015 ist der Implantatpass verpflichtend. Ab dann müssen Krankenhäuser, ambulante Zentren oder sonstige Gesundheitseinrichtungen Patienten nach Implantationen einen Pass in Papierform aushändigen. Dies berichtet der Branchenverband BVMed.

Die Verpflichtung gilt für alle aktiven Implantate, also solche, die eine eigene Energiequelle besitzen (bspw. Herzschrittmacher), sowie für Herzklappen, nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen, Gelenkersatzimplantate für Hüfte oder Knie, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Brustimplantate.

Der Pass ist das Resultat aus den Änderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aus dem Jahr 2014. So soll die Patientensicherheit erhöht werden. Grund ist auch der Skandal um Brustimplantate aus Industriesilikon des Herstellers PIP:

[ilink url=“http://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pressemeldungen/implantatpass-ab-1.-oktober-2015-verpflichtend“] Link zur Quelle (bvmed)[/ilink]