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Die Erhöhung der Prämien zur Haftpflichtversicherung für Hebammen erlangte große Aufmerksamkeit. Was weniger bekannt ist: Auch die Beiträge zur Berufshaftpflicht der Frauenärzte wurden in den vergangenen Jahren teils drastisch erhöht. Zu diesem Ergebnis gelangte eine Befragung des Zentralinstituts (ZI) für die kassenärztliche Versorgung, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren aktuellen Praxisnachrichten hinweist.

Allein zwischen 2009 und 2013 seien die Prämien teils im zweistelligen Prozentbereich gestiegen. Damit zahlten Gynäkologen pro Jahr teils fünfstellige Beiträge zur Berufshaftpflicht, deutlich mehr als andere Fachgruppen. Am stärksten hätten sich die Beiträge für ambulant und stationär tätige Gynäkologen erhöht, die als Belegärzte oder in der Geburtshilfe arbeiten. Für rund ein Viertel habe sich die Versicherung im Jahr 2013 um durchschnittlich 6.800 Euro verteuert, fünf Prozent müssten sogar gut 19.000 Euro mehr zahlen.

Das ZI rät Ärzten, rechtzeitig vor Laufzeitende der Haftpflichtversicherung die Vertragskonditionen zu überprüfen und dabei Risiko und Versicherungshistorie zu berücksichtigen. Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des ZI, erklärte, dass Versicherer häufig schon dann höhere Beiträge einforderten, sobald ein Arzt einen Schaden gemeldet habe – unabhängig davon, ob die Versicherung selbst überhaupt zahlungspflichtig wird. Zudem würden im ambulanten Bereich nicht die Fallzahlen einzelner Ärzte berücksichtigt, dies fände nur im stationären Bereich statt. Dort flössen immer öfter die Höhe der Fallzahlen und die damit verbundenen Risiken in die Beitragsberechnung ein. Von Stillfried: „Es wäre zu prüfen, ob Ähnliches für den ambulanten Bereich geschaffen werden könnte, um die Beiträge mehr an Risiken auszurichten und ungerechtfertigte Belastungen zu vermeiden.“

Kommentar: Das Thema Versicherungsbeiträge für Gynäkologen ist nicht neu, auch wenn es jetzt erst erhöhte Aufmerksamkeit erfährt. Schon im vergangenen Jahr forderte Prof. Dr. Frank-Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) eine finanzielle Beihilfe für Frauenärzte, ähnlich der, die Gröhe für die Hebammen angekündigt hatte. Die Haftpflichtbeiträge werden damit auch für Gynäkologen immer mehr zu einem betriebswirtschaftlichen Faktor. Auch Kliniken dürften mit dem Anstieg der Prämien zu kämpfen haben. Im Ernstfall könnte dies dazu führen, dass Ärzte und Kliniken dadurch zu einem Rückzug aus der geburtsmedizinischen Versorgung gezwungen werden.

[ilink url=“http://www.zi.de/cms/presse/2015/13-april-2015/“] Link zur Quelle (ZI)[/ilink]