Seite wählen

Im Zuge des Versorgungsstärkungsgesetz haben die Union und SPD einen Innovationsfonds angekündigt, aus dem zwischen 2016 und 2019 jährlich 300 Mio. Euro als Fördermittel für innovative Versorgungsprojekte und Versorgungsforschung bereitgestellt werden sollen. Laut Gesetzentwurf sollen mit dem Fonds sektorale Begrenzungen der Versorgung überwunden und neue Versorgungsformen, die über die bestehende Regelversorgung hinausgehen, entwickelt werden. Ziel ist es, die Versorgungseffektivität und -effizienz zu verbessern und das Gesundheitssystem zukunftssicher zu gestalten.

Obwohl das Vorhaben schon ab kommendem Jahr umgesetzt werden soll, sind die Rahmenbedingungen des Innovationsfonds noch nicht abschließend definiert. Das sorgt mitunter für Verunsicherung und Kritik im Gesundheitswesen. Eine Veranstaltung der Hamburger Kanzlei M&P Dr. Matzen & Partner bietet daher nun die Möglichkeit, sich aus erster Hand über den Stand der Gesetzgebungsverfahrens zu informieren.

Offene Fragen der angragsberechtigten Akteure werden in der Veranstaltung der Kanzlei M&P diskutiert. Den Teilnehmern wird die Möglichkeit eröffnet, sich aus erster Hand über den aktuellen Stand des  Innovationsfonds  zu informieren. Dafür wird Frau Nina Hammes aus dem BMG als Referentin Rede und Antwort stehen. Als weiterer Referent wird Herr Daniel Cardinal von der Techniker Krankenkasse (TK) in Hamburg mögliche Projekte zur praktischen Umsetzung im Innovationsfonds aus Sicht der Krankenkasse darstellen. Daniel Cardinal ist Leiter der Stabsstelle Strategisches Vertrags- und Versorgungsmanagement.

Die Veranstaltung findet am 23. April 2015 von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr in den Kanzleiräumen M&P Dr. Matzen & Partner, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, statt. Eine Anmeldung ist bis zum 17. April 2015 unter folgendem [ilink url=“http://www.matzen-partner.de/media/anmeldeformulare/einladung_anmeldung_innovationsfonds.pdf“]Link [/ilink] möglich: