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Pflegekräfte sollen bald als Leistungserbringer im Gesundheitswesen gelten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat mit dem aktuellen Beschluss zu den Heilkunderichtlinien den Weg dafür bereitet. Inhalt der neuen Richtlinie sind die Grundlagen der Übertragung von Heilkunde mit Inhalt und Umfang der selbstständigen Ausübung der Heilkunde auf die Krankenpflege. Die Diagnose, deren Überprüfung und Indikationsstellung bleibt auch hierbei in ärztlicher Verantwortung.

Zunächst soll das Modell bei Patienten mit Bluthochdruck, Demenz, chronischen Wunden sowie Diabetes Typ I und II in Pilotprojekten erprobt werden. Besonders qualifizierte Schwestern und Pfleger sollen die vom Arzt verordnete Therapie fachlich, wirtschaftlich und rechtlich in Eigenverantwortung ausführen.

Allerdings äußern Ärzte und die Kassenärztlichen Vereinigungen Befürchtungen, dass der Pflegeberuf auf Kosten der Ärzte nicht aufgewertet werden darf und eindeutige Grenzen bezüglich des jeweiligen Berufszweigs  in Kontakt mit der Patientenversorgung bestehen müssen.

[b0x]Kommentar: Obwohl nur Modellvorhaben geplant werden, wird der Vertriebskanal Pflegedienste in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Dabei sollten aber die niedergelassen Ärzte bei einer Strategie zur Entwicklung dieses Kanals nicht übergangen werden.[/box]